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06.02.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 52/2018

Regierung: Kongobecken weiter schützen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung lehnt einen Rückzug aus Schutzgebietsvorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Kongobecken ab. Gemeinsam mit anderen Gebern gehe sie „bewusst den langen schwierigen Weg, Verbesserungen in Richtung eines effektiveren und gerechteren Schutzgebietsmanagements unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung voranzutreiben“, schreibt sie in einer Antwort (19/540) auf eine Kleine Anfrage (19/331) der Fraktion Die Linke.

Die Erhaltung der Wälder des Kongobeckens als globales Gut liege im Interesse der gesamten Weltbevölkerung, betont sie, da diese einen der wichtigsten verbleibenden natürlichen Kohlenstoffspeicher bildeten und Lebensraum für eine „extrem reichhaltige und vielfältige Flora und Fauna“ darstellten. Ein EZ-Rückzug würde nach Ansicht der Bundesregierung zudem „die Möglichkeiten zur Durchsetzung der berechtigten Interessen der indigenen Bevölkerung deutlich schmälern, da diese leider häufig der Diskriminierung durch andere lokale Bevölkerungsgruppen ausgesetzt und wirtschaftlich benachteiligt ist“.

Die Linksfraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf einen Bericht der Organisation „Survival International“ (SI) berufen, demzufolge Indigene in vielen der Gebiete massiv verfolgt und misshandelt werden. Die bezahlten Parkwächter und Wildhüter würden viele der ursprünglich in den Schutzgebieten ansässigen indigenen Bewohner „vertreiben, verprügeln, foltern und drangsalieren“.

Die Bundesregierung erklärt dazu, im Kongobecken herrschten seit vielen Jahren „eine volatile Sicherheitslage, instabile politische und sich verschlechternde sozioökonomische Rahmenbedingungen für die ländliche Bevölkerung und in Teilen bürgerkriegsähnliche Zustände“. Zugleich seien die einzig verfügbaren Partnerinstitutionen für die EZ-Vorhaben oftmals durch „gravierende, nur langsam veränderbare Governance-Defizite und Kapazitätsengpässe gekennzeichnet“. Die Mehrzahl der Schutzgebiete, in denen die deutsche EZ heute tätig ist, sei außerdem lange vor dem Beginn des deutschen Engagements gegründet worden. Daher sei eine nachträgliche Einholung der „freien, vorherigen und informierten Zustimmung“ (FPIC) der indigenen Bevölkerung nicht möglich.

Für laufende und zukünftige Maßnahmen würden derzeit Ordnungsrahmen erstellt („Indigenous Peoples Frameworks“), versichert die Bundesregierung. Diese sollten unter anderem die negativen Auswirkungen ausgleichen, die aufgrund eines in der Vergangenheit fehlenden FPIC-Prozesses durch die Partnerregierungen entstanden sind. Angesichts des insgesamt sehr schwierigen Kontextes, sei häufig schon viel erreicht, wenn die Verschlechterung der Situation zumindest temporär abgemildert werden könne, heißt es in der Antwort weiter.

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