Anwendung der elektronischen Fußfessel
Berlin: (hib/STO) Die „Anwendung der elektronischen Fußfessel bei islamistischen Gefährdern und schweren Straftaten“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/561). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, wie häufig nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßregel der Führungsaufsicht durch Anbringung einer Fußfessel angeordnet wird und wie hoch in den genannten Fällen die Anzahl der Verstöße gegen Auflagen ist. Auch wollen sie unter anderem wissen, was die Bundesregierung unternehmen will, „um auszuschließen, dass insbesondere islamistische Gefährder sich durch Ausreise aus Deutschland der elektronischen Aufenthaltsüberwachung entziehen können“.
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