Arzneimittelherstellung in Apotheken
Berlin: (hib/HLE) Für die pharmazeutische Überwachung von Apotheken und für die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Herstellung von Arzneimitteln sind die Länder zuständig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/426) zum sogenannten Bottroper Apothekenskandal. In einer Apotheke in Bottrop waren Krebsmedikamente gepanscht worden. Die Bundesregierung hat keine Informationen, inwieweit Überprüfungen von Apotheken stattfinden. Sie verweist auf eine Neuordnung der Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Geschehnisse in Bottrop. Danach sollen bei der Herstellung von Infusionsarzneimitteln verstärkt unangemeldete Inspektionen durchgeführt werden.
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