Technische Rüstungsunterstützung
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (19/644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/427), unter welchen Umständen von Deutschland aus technische Unterstützung im Ausland „in Bezug auf bestimmte militärische Endverwendungen“ geleistet werden darf. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich eine EU-Verordnung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung und der Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Verordnung) im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren befindet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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