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09.02.2018 Inneres — Antwort — hib 59/2018

Abschiebungen nach Afghanistan

Berlin: (hib/STO) Seit Ende Mai vergangenen Jahres sind wurden mit Stand vom 1. Februar 2018 insgesamt 68 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige im Rahmen von vier Rückführungsmaßnahmen nach Kabul abgeschoben worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/632) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/408) hervor.

Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden seit dem Anschlag am 31. Mai 2017 in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul „bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes und bis zur vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul neben der Förderung der freiwilligen Rückkehr bis auf weiteres nur Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig ihrer Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt“. Vor diesem Hintergrund sei auch mit der afghanischen Seite verabredet worden, dass bei den Rückführungsflügen bis auf weiteres eine Priorisierung auf die genannten Personengruppen erfolgt.

Die nach Afghanistan zurückgeführten Personen werden den Angaben zufolge nach ihrer Landung in Kabul in die Obhut der afghanischen Behörden übergeben. Wie die Bundesregierung ferner berichtet, bleiben die Visastelle und die Konsularabteilung der deutschen Botschaft Kabul aufgrund des Anschlags vom 31. Mai 2017 geschlossen. „Trotz intensiver Bemühungen um deren Wiederaufbau“ lasse sich noch nicht absehen, wann mit einer Wiedereröffnung zu rechnen ist.

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