Cum-Ex-Fälle und Verjährung
Berlin: (hib/HLE) Um die juristische Aufarbeitung der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anleger eine Erstattung von Kapitalertragsteuern erreichen konnten, die sie nie abgeführt hatten, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). Die Bundesregierung soll zu Berichten Stellung nehmen, wonach eine Landesfinanzbehörde erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums Maßnahmen gegen die drohende Verjährung ergriffen haben soll. Die Abgeordneten wollen auch wissen, in wie vielen Fällen aufgrund von Verjährungsfristen kein Steuerfestsetzungsverfahren aufgenommen oder laufende Steuerfestsetzungsverfahren nicht zu Ende geführt wurden.
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