Übertragung von Strommengen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann die Entwicklung möglicher Strommengenübertragungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) nicht einschätzen. Die Übertragungen lägen wie auch die Strom-Erzeugung in der „alleinigen Dispositionsbefugnis“ der Kraftwerksbetreiber. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/457) hervor. Die Fragesteller hatten sich erkundigt, inwiefern AKW-Betreiber Strommengen aus nicht mehr im Leistungsbetrieb befindlichen Kraftwerken auf noch im Leistungbetrieb befindliche übertragen.
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