Besondere elektronische Anwaltspostfächer
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion der FDP will vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wissen, wie die Bundesregierung mit der Verzögerung der Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) umgeht. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte beA Ende vergangenen Jahres wegen eines erheblichen Sicherheitsrisikos offline geschaltet und im Januar allen Anwälten empfohlen, ein damit verbundenes Modul von ihren Rechnern zu entfernen. Das Ministerium führt die Rechtsaufsicht über die BRAK, die für die Einrichtung des mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführten beA zuständig ist.
In einer Kleinen Anfrage (19/677) will die FDP-Fraktion nun unter anderem wissen, ob das Ministerium aufsichtsrechtliche Maßnahmen die beA-Einführung betreffend ergriffen hat und für wann es von einer tatsächlichen Bereitstellung des beA ausgeht. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, wie lange der ursprünglich für die Abschaltung im Februar vorgesehene Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach-Client angesichts der Nichtverfügbarkeit des beA weitergeführt werden soll.
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