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15.02.2018 Gesundheit — Antwort — hib 67/2018

Kliniken mit großem Investitionsbedarf

Berlin: (hib/PK) Die Länder sollten nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig sein. Die Länder stellten zur Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf. Die Übertragung dieser Aufgabe auf die Länder sei sachgerecht, da so örtliche Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden könnten, heißt es in der Antwort (19/702) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/486) der FDP-Fraktion.

Nach Schätzungen aus der Wissenschaft und der Praxis sei von einem jährlichen Investitionsbedarf der Kliniken zwischen 5,0 und 6,6 Milliarden Euro auszugehen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2016 bei rund 73 Milliarden Euro. Die Private Krankenversicherung kam demnach auf Ausgaben in Höhe von rund 7,6 Milliarden Euro.

In Deutschland gibt es knapp 2.000 Krankenhäuser, mit rückläufiger Tendenz. Viele Kliniken gelten als unterfinanziert, weil die Länder ihre Investitionszusagen nicht einhalten. Während die Länder für die Investitionskosten zuständig sind und entscheiden können, ob und wo eine Klinik eröffnet oder geschlossen wird, tragen die Krankenkassen die Betriebskosten der Kliniken, also alle Ausgaben für die Behandlung von Patienten.

Seit Jahren gehen die Investitionen der Länder zurück, während die in den Krankenhäusern erbrachten Leistungen und damit die Kosten für die GKV steigen. Kliniken sind dazu übergegangen, mit den Einnahmen aus der Patientenversorgung nötige Investitionen zu finanzieren. Fachleute befürchten deswegen einen gefährlichen Spardruck der Kliniken, der sich auf die Versorgungsqualität auswirken könnte.

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