Datenschutz bei technischen Beweismitteln
Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung haben Bundespolizei Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz keine bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen sichergestellten Datenträger oder technischen Endgeräte zur Auswertung an Dritte weitergegeben. Das schreibt sie in einer Antwort (19/716) auf eine Kleine Anfrage (19/538) der Fraktion Die Linke. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe Dritte mit der Auswertung nicht selbst beauftragt. Dies sei durch die sachleitende Staatsanwaltschaft erfolgt.
Die Bundesregierung betont, die beschlagnahmten technischen Beweismittel würden grundsätzlich vom beauftragten Dritten beim Bundeskriminalamt abgeholt und nach Auswertung wieder zum BKA zurückgebracht. Um die Integrität der Daten sicherzustellen, werde bei der Sicherung ein sogenannter HashWert dokumentiert. Zudem würden Sicherungskopien auf verschlüsselten Datenträgern erstellt.
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