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20.02.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 78/2018

Regierung für Erdgas als Schiffskraftstoff

Berlin: (hib/HAU) Mit der Förderung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff will die Bundesregierung zur Senkung der Luftschadstoffemissionen durch Schiffe beitragen. Das geht aus der Antwort (19/719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/528) hervor. Die Regierung verweist auf die aus dem August 2017 stammende „Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“. Deren Ziel sei es, „die Einführung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben“. Durch die Förderung sollen gezielte Anreize zur Diversifizierung der Kraftstoffbasis und Nutzung von Erdgas als Schiffskraftstoff, insbesondere im Bereich der deutschen Häfen und europäischen Gewässer, gesetzt werden, um hier erhebliche Vorteile für den Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu realisieren, heißt es in der Richtlinie.

In ihrer Antwort macht die Bundesregierung zugleich deutlich, dass eine Festlegung des Förderbudgets nicht vorgenommen werde. Vielmehr sollen die Spielräume in dem zugrunde liegenden Haushaltstitel - auch abhängig von dem Volumen der eingehenden Förderanträge und des Bedarfs für Pilotprojekte - genutzt werden.

Weiter heißt es in der Vorlage, die Förderung sei nicht auf Schiffe mit Einsatzgebiet in europäischen Gewässern beschränkt. Die Richtlinie lege lediglich fest, dass für eine Förderung die Schiffe „insbesondere auf europäischen Gewässern“ genutzt werden müssen. Dies werde im ersten Förderaufruf dahingehend konkretisiert, dass „eine Nutzung des Seeschiffs und des LNG-Antriebs zu mindestens 51 Prozent der Betriebszeiten in europäischen Gewässern“ erfolgt. Nach Ansicht der Bundesregierung wäre die Erreichung der Förderziele mit Zuwendungen für Schiffe, die überwiegend im interkontinentalen Verkehr fahren, „nicht im gleichen Maße sichergestellt“.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sei sie im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) an der Entwicklung international gültiger Vorschriften zum Meeresumweltschutz und zur Reduktion von Emissionen des Seeverkehrs beteiligt und bringe sich auf EU-Ebene in Gesetzgebungsprozesse und Gremien ein, die Emissionen von Seeschiffen betreffen. Gefragt nach finanziellen oder regulatorischen Anreizen wie Gebührenreduktionen für umweltfreundliche Schiffe, teilt die Regierung mit: „ Die genannten Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Länder.“

Was das Bund-Länder-Verhältnis in der Hafenpolitik angeht, so wird in der Antwort auf eine im März 2016 fertiggestellte Studie verwiesen, die jedoch nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen sei. Ziel der Studie sei es gewesen, die rechtlichen Grundlagen, die bestehenden Strukturen und Verfahren der Zusammenarbeit sowie des gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Bund und Ländern in der Hafenpolitik zu untersuchen und Vorschläge zu entwickeln, wie diese zukünftig ausgestaltet werden können, damit der Bund seinen Verpflichtungen optimal nachkommen kann.

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