Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
Berlin: (hib/mwo) Der Stand der Rehabilitierung verurteilter Homosexueller ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/723). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Anträge auf Rehabilitierung und auf Entschädigung nach § 3 und § 5 des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) seit dessen Inkrafttreten im Juli 2017 bundesweit eingegangen sind.
Zugleich möchte die Fraktion wissen, wie der Stand der Bearbeitung dieser Anträge ist und ob Anträge abgelehnt wurden. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob es auch Fälle gab, in denen eine Entschädigung für erlittene Haft ohne spätere Verurteilung versagt wurde, und wenn ja, ob die Bundesregierung daraus Konsequenzen zieht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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