Fortbestehen von Schutzgründen
Berlin: (hib/STO) „Fortbestehen der Schutzgründe von Asylbewerbern“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/735). Wie die Abgeordneten darin ausführen, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gemäß Paragraf 73 des Asylgesetzes „spätestens nach Ablauf von drei Jahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter noch vorliegen“. Wissen wollen sie von der Bundesregierung unter anderem, bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013 und 2014 beim Bamf ein Asylverfahren betrieben haben, inzwischen eine solche Überprüfung „bezüglich dem Fortbestehen der Schutzgründe beziehungsweise Anerkennungsgründe durchgeführt“ wurde.
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