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21.02.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 87/2018

Neue Grundlage für Afrika-Beziehungen

Berlin: (hib/JOH) Nach Ansicht der Bundesregierung können die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des Vertrages von Cotonou aus dem Jahr 2000 „signifikante Folgewirkungen“ für die Kooperation der Europäischen Union mit den afrikanischen Staaten haben. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Thomas Silberhorn (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Die EU müsse ihre Beziehungen zu den Staaten des Kontinents auf eine neue Grundlage stellen und einen ganzheitlichen Ansatz vertreten, betonte er. So solle der Staatenkreis um die Länder Nordafrikas erweitert und die Regionalisierung gestärkt werden.

Das Abkommen von Cotonou, das die Beziehungen der EU zu insgesamt 79 Ländern in Afrika, der Karibik und Pazifikraum (AKP-Staaten) regelt, läuft Ende Februar 2020 aus. Zu den drei Säulen zählen die Entwicklungszusammenarbeit, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die politische Dimension. Derzeit wird auf EU-Ebene über die Nachfolge verhandelt. Unklar ist unter anderem, ob ein neues Abkommen ebenfalls befristet werden soll - wofür sich die Bundesregierung ausspricht - und welchen Status die nordafrikanischen Staaten künftig haben werden. Sie könnten eine Vollmitgliedschaft oder einen Beobachterstatus bekommen.

Ein Vertreter der Unionsfraktion sagte, ein neues Abkommen eröffne die große Chance, die wirtschafts- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten an die künftigen Herausforderungen anzupassen. Darüber hinaus warf er die Frage auf, inwieweit die Zusammenarbeit im Rahmen von Cotonou an die Rücknahme von Flüchtlingen aus der EU geknüpft würde. Diese mögliche Konditionalität war auch für Vertreter von AfD und Linken von Interesse.

Aus den Reihen der SPD kam die Sorge, ein Nachfolgeabkommen könne Fakten schaffen im Hinblick auf die umstrittenen und überwiegend noch nicht ratifizierten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit afrikanischen Staaten. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei festgehalten, dass diese noch einmal grundsätzlich geprüft werden sollen, betonte ein Fraktionsmitglied. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich beide dafür aus, in einem neuen Vertrag verbindliche Menschenrechtsstandards zu verankern.

Die FDP betonte die Bedeutung der regionalen Integration innerhalb der AKP-Staaten. Insbesondere die Rolle der Regionalverbünde müsse gestärkt werden.

Die Linksfraktion bewertete die Handelspolitik der EU als nachteilig für die AKP-Staaten. Statt sie zu befähigen, selbst stark zu werden, erschließe die EU weiterhin afrikanische Marktplätze zu ihrem Vorteil, sagte eine Vertreterin.

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