Ermittlungsverfahren wegen Spionage
Berlin: (hib/STO) Wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß Paragraf 99 Strafgesetzbuch oder wegen eines sonstigen Spionagedelikts hat die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr 35 Ermittlungsverfahren eingeleitet und im laufenden Jahr zwei Ermittlungsverfahren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/509) hervor. Danach belief sich die Zahl der von der Bundesanwaltschaft im Jahr 2016 wegen eines entsprechenden Verdachts eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf zehn und im Jahr 2015 auf 14.
Von den im Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden vier Verfahren durch Einstellung und ein Verfahren durch eine rechtskräftige Verurteilung beendet, wie die Bundesregierung ausführt. Von den im Jahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seien drei Verfahren durch rechtskräftiges Urteil beendet und ein Verfahren an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben worden. Von den im Jahr 2017 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seien drei Verfahren durch Einstellung beendet worden.
„In einem im Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, in dem es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, wurden deutsche und indische sowie je eine srilankische, maledivische, pakistanische, bulgarische, iranische Privatperson ausgespäht“, heißt es in der Antwort weiter. Danach wurde in einem imJahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, das durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen worden ist, eine deutsche Privatperson ausgespäht.
„In einem weiteren im Jahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, das ebenfalls durch rechtskräftiges Urteil beendet wurde, wurden deutsche Privatpersonen wegen ihrer Mitarbeit in einer deutschen Behörde ausgespäht“, schreibt die Bundesregierung ferner. Zudem wurde laut Vorlage „in einem ebenfalls im Jahr 2016 eingeleiteten und durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ein türkischer Privatmann kurdischer Abstammung ausgespäht“.
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