Unterstützung für den Mittelstand
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat sich einstimmig für die weitere Förderung von Mittelstandsunternehmen mit Geldern aus dem ERP-Sondervermögen ausgesprochen. Die Mitglieder votierten am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 (19/164). Am Donnerstag sollen die Abgeordneten im Plenum abschließend über den Entwurf beraten.
Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im laufenden Jahr etwa 790 Millionen Euro bereitstellen. Das Programm, das auf den Marshall-Plan der Nachkriegszeit zurückgeht, will besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe unter die Arme greifen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 6,75 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Im Ausschuss begrüßten die Abgeordneten zwar einhellig die Unterstützung von Mittelstandsunternehmen an und für sich, stellten teilweise allerdings Art und Wege der Förderung in Frage. Während sich Vertreter von SPD- und Unionsfraktion hinter den Entwurf stellten, bezweifelte etwa die AfD-Fraktion, dass eine gezielte Unterstützung bei dem Beschaffen von Wagniskapital notwendig ist. Genau diese zielgerichtete Förderung befürwortet hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - befand allerdings die Gründung einer entsprechenden Tochtergesellschaft der KfW-Bank als zu spät. Die FDP-Fraktion kritisierte den hohen Bürokratieaufwand, der vielen Firmen einen herkömmlichen Bankenkredit attraktiver erscheinen lasse, während die Fraktion Die Linke eher speziell Unternehmen fördern möchten, die die Binnennachfrage bedienen.
Für die geschäftsführende Bundesregierung verwahrte sich Staatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) gegen die Kritik. Keiner wünsche sich viel Bürokratie, allerdings verlangten alle auch nach statistischem Material - das aber gebe es nur auf einer ausreichenden Datengrundlage. Grundsätzlich bräuchten Startups interessante Finanzierungsangebote, auch bei wechselnden Zins-Voraussetzungen, so Beckmeyer weiter.
Der Ausschuss nahm zugleich einen Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2016 (19/196) zur Kenntnis.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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