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21.02.2018 Inneres — Antrag — hib 88/2018

Verbot der Vollverschleierung gefordert

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf ein „Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“. In einem Antrag (19/829), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes auf.

In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die angestrebte gesetzliche Regelung „dem Schutz des Individual-Freiheitsrechts der muslimischen Frau, der inneren Sicherheit und dem staatlichen Ziel der Sicherstellung des gesellschaftlichen Zusammenlebens“ diene. Sei die Vollverschleierung erlaubt und werde sie ausgeübt, entstehe für muslimische Frauen bestimmter Herkunftsregionen ein sozialer Gruppendruck, sich dieser Ausübung anzuschließen.

Weiter heißt es in der Vorlage, die Ausübung der Vollverschleierung im öffentlichen Raum geschehe „zur bewussten Selbstausgrenzung und Abgrenzung von unserer freiheitlichen westlichen Gesellschaft“. Aus deren Sicht sei die Vollverschleierung „Ausdruck der Unterdrückung der weiblichen Selbstbestimmung, ja Symbol der Unterdrückung des Sichtbarwerdens überhaupt von Frauen im öffentlichen Raum“. Auch sei das „das Zeigen des offenen Gesichts Ausdruck unserer europäischen Kultur“.

Zudem berühre „jede Vollvermummung im öffentlichen Raum den Aspekt der inneren Sicherheit“, schreibt die Fraktion ferner. Gesichtsverschleierung mache Videoüberwachung wertlos und begünstige terroristische Vorhaben. Eine Identifikation einer Person etwa unter einer Burka sei unmöglich, was zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen könne.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass innerhalb der EU ein Vollverschleierungsverbot in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland und Österreich bestehe. In Deutschland sei ein Teilbereich bereits geregelt mit dem „Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“.

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