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27.02.2018 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 99/2018

Kindesentführungen ins Ausland

Berlin: (hib/mwo) In einer Kleinen Anfrage (19/843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Bundesregierung geht es der AfD-Fraktion erneut um die Rückführung ins Ausland entführter Kinder nach Deutschland. In einer Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (19/329(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), heißt es, die bisherige Rückführungspraxis von entführten Kindern sei unbefriedigend. Die Bundesregierung weiche in einigen Antworten aus Sicht der Fragesteller einer konkreten Beantwortung aus. Die Abgeordneten wollen unter anderem Wissen, ob die Bundesregierung grundsätzlich Kenntnis über erfolgreiche Rückführungen hat und ob ihr Fälle bekannt sind, in denen entführte deutsche Kinder im Ausland verschwunden sind.

Laut Antwort der Bundesregierung (19/329(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind beim Bundesamt für Justiz derzeit rund 230 Anträge auf Rückführung nach Deutschland anhängig. Das Auswärtige Amt werde darüber hinaus in circa fünf bis zehn Fällen pro Jahr um Unterstützung und Vermittlung gebeten, bei denen es um Kindesentziehungen in Länder geht, in denen das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht gilt.