Zuständigkeit bei Gefahrenabwehr
Berlin: (hib/STO) „Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr von Gefahren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/932), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten mit der Zielsetzung, dadurch eine effizientere Terrorbekämpfung zu erreichen“.
In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 70 für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig seien. Damit fehle es dem Bund für diese Zwecke „ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz“. Diese Zuständigkeitsregelung führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer „Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts“.
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