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28.02.2018 Inneres — Antwort — hib 103/2018

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Berlin: (hib/STO) Die „interkulturelle Öffnung in der Bundesverwaltung“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/817) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/606). Danach ist die Förderung dieser Öffnung ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Als strategisches Ziel im Nationalen Aktionsplan Integration sei daher vereinbart worden, „dass der Bund den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung erhöhen wird“.

Dabei gehe es nicht um eine bevorzugte Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund, führt die Bundesregierung weiter aus. Alle Bewerber für den öffentlichen Dienst würden unabhängig von Herkunft oder Geschlecht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt.

Interkulturelle Öffnung ist laut Bundesregierung „als Prozess zu verstehen, der alle staatlichen Ebenen und Institutionen betrifft und auf den Abbau von möglichen Zugangsbarrieren und gleiche Teilhabe zielt“. Es seien zuallererst die Polizeien der Länder und viele Kommunen gewesen, „die sehr früh die Bedeutung und Relevanz erkannt und interkulturelle Öffnung als Prozess in ihren Organisationen angestoßen haben“. Sie träfen Maßnahmen in eigener Verantwortung.

Die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration erfolgte den Angaben zufolge „in einem Dialogprozess unter Beteiligung und in Zusammenarbeit von Bundesministerien, Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern“. Die Umsetzung der Maßnahmen sei im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten erfolgt.

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