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28.02.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 106/2018

Mehrkosten bei „Stuttgart 21“

Berlin: (hib/HAU) Auch nach der Erhöhung des Finanzierungsrahmens für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ auf 8,2 Milliarden Euro ist nach Aussage der Bundesregierung die Fortführung des Projekts vor dem Hintergrund des bereits erreichten Projektfortschritts wirtschaftlicher als ein Abbruch. Das geht aus der Antwort (19/779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/376) hervor. In der Antwort heißt es, nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) seien die Projekte „Stuttgart 21“ und „Neubaustrecke Wendlingen - Ulm“ von Projektbeginn an einer gesamthaften wirtschaftlichen Betrachtung unterzogen worden, da sich die Projekte gegenseitig bedingen würden. Dies gelte auch für das Szenario eines Projektabbruches. In diesem Fall würden Kosten in Höhe von mindestens 7,02 Milliarden Euro anfallen, schreibt die Regierung. Darin seien notwendige Ersatzinvestitionen für eine Ertüchtigung der Anlagen zur Sicherung des Weiterbetriebes „nicht berücksichtigt“.

Bei einer Einzelbetrachtung von „Stuttgart 21“ würden die Kosten nach der Abbruchkostenermittlung der DB AG 4,81 Milliarden Euro betragen, zuzüglich der Ersatzinvestitionen in Höhe von 1,46 Milliarden Euro und zuzüglich der Zusatzkosten für einen alternativen Anschluss der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Zu den Ausstiegskosten seien des Weiteren die bisher eingesetzten Mittel hinzuzurechnen. Aus Sicht der von der DB AG beauftragten Gutachter stellten diese Angaben eine absolute Untergrenze dar, heißt es in der Antwort. Für eine genaue Kostenermittlung der Ausstiegskosten für „Stuttgart 21“ müssten laut Regierungsangaben zunächst entsprechende Planungen, beispielsweise für einen qualifizierten Ausstieg und für einen alternativen Anschluss der „Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“, erfolgen. Jedoch sei bereits nach überschlägiger Einzelbetrachtung des Ausstiegs „die Fortführung des Projekts wirtschaftlicher als ein Abbruch“.

Auf das von Projektgegnern in Auftrag gegebene Gutachten des Münchner Beratungsunternehmens Vieregg- Rössler GmbH, mit dem nach Angaben der Grünen die Ausstiegskosten deutlich geringer angesetzt werden als die Kosten für einen Weiterbau, geht die Bundesregierung in der Antwort nicht ein. „Die Bundesregierung nimmt nicht zu Gutachten Dritter Stellung“, heißt es in der Vorlage.

Als Gründe für den Anstieg der Kostenprognose führt die Regierung unter Bezugnahme auf Angaben der DB AG neben den Baupreissteigerungen, den deutlich aufwendigeren Verfahren beim Tunnelbau im Anhydrit und der späteren Inbetriebnahme im Jahr 2025 auch „umfangreiche Genehmigungsverfahren“ an. Für das Projekt seien unterschiedliche behördliche Genehmigungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren wie auch in nachlaufenden eigenständigen Genehmigungsverfahren einzuholen. Im Zusammenhang mit Planfeststellungen seien umfangreiche Prüfungen und Stellungnahmen erforderlich. Technische Genehmigungen würden im Rahmen von eigenständigen technischen und sicherheitsbehördlichen Genehmigungsverfahren erteilt. Ebenso seien bodenschutzrechtliche und entsorgungsrechtliche Genehmigungen und Nachweise einzuholen. „Die vielfältigen Veränderungen der Normen und Vorschriften etwa bei Brandschutz, Entrauchung, Entfluchtung, Lärmschutz im Laufe der Planungszeit haben zudem zu erheblichen Umplanungen und Verzögerungen und somit auch zu Mehrkosten geführt“, heißt es in der Antwort.

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