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28.02.2018 Inneres — Gesetzentwurf — hib 109/2018

Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (19/957) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, haben Asylanträge von Menschen aus den drei nordafrikanischen Ländern „in der Regel von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten, auch weil die Anträge möglicherweise aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt werden“. Zugleich kämen viele Menschen aus anderen Herkunftsländern nach Deutschland, deren Anspruch auf asylrechtlichen Schutz begründet ist. „Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten daher auf diese Personengruppe konzentriert werden“, schreibt die Fraktion weiter.

Zugleich verweist sie darauf, dass durch eine Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten eine Beschleunigung des Asylverfahrens als einer Möglichkeit zur Konzentration der Mittel erreicht werden könne. Dabei führe die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat nicht dazu, dass Personen aus diesen Herkunftsländern ihren Anspruch auf asylrechtlichen Schutz verlieren. Die Antragsteller müssten aber die Vermutung widerlegen, „dass ihr Ersuchen offensichtlich unbegründet ist, indem sie nachweisen, dass sie politisch verfolgt werden oder ihnen im Herkunftsstaat ein ernsthafter Schaden droht“.

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