Euro-Anträge von AfD und FDP scheitern
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen der AfD und der FDP sind im Haushaltsausschuss am Mittwochnachmitag jeweils mit Anträgen zur Euro-Politik gescheitert. Gegen den jeweiligen Antrag stimmten jeweils alle übrigen Fraktionen.
Der AfD-Antrag (19/27) fordert die Bundesregierung auf, gegen sämtliche Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2015 zum Ankauf von Staats- und Unternehmensleihen sowie von Derivaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Ein Vertreter der AfD-Fraktion nannte die Staatsanleihenkäufe im Rahmen der „Public Sector Purchase Programm“ „vertrags- und verfassungswidrig“. Es handle sich dabei um wirtschafts- und nicht geldpolitische Maßnahmen. Deutschland solle alle Einflussmöglichkeiten nutzen, um die EZB-Politik zu ändern, forderte der AfD-Vertreter. Eine Vertreterin der Grünen-Fraktion kritisierte, dass der Antrag „erstaunlich viele Falschaussagen“ beinhalte und die AfD zu ihrer Argumentation gegenläufige Urteile ignoriere.
Der FDP-Antrag (19/228) spricht sich strikt gegen die gemeinschaftliche Finanzierung von Schulden von EU-Mitgliedstaaten durch Eurobonds oder ähnliche Konstruktionen aus. „Nicht gemeinsame Schulden, sondern gemeinsame Werte sollten die Staaten der Europäischen Union zusammenschweißen“, heißt es in dem Antrag. Eine Vertreterin der Links-Fraktion warf den Liberalen vor, in dem Antrag „zu marktgläubig“ zu sein. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sah den Antrag aufgrund eines „impliziten Kontrollwahns“ ebenfalls als nicht zustimmungsfähig an.
Vertreter der Union sowie der SPD verwiesen auf ihre Ausführungen in den jeweiligen Plenardebatten. Einen weiteren Antrag der AfD (19/593) erklärten die Ausschussmitglieder einvernehmlich für erledigt. Die AfD hatte darin im Rahmen der Debatte über die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus eine Subsidaritätsrüge angemahnt. Die Frist dafür ist inzwischen verstrichen.
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