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01.03.2018 Menschenrechte — Ausschuss — hib 116/2018

3,1 Millionen ukrainische Flüchtlinge

Berlin: (hib/AHE) Seit 2014 hat Deutschland 74 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Wie der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss sagte, seien von dem militärischen Konflikt im Osten des Landes insgesamt 4,4 Millionen Menschen betroffen, 3,5 Millionen von ihnen seien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Insgesamt hätten 3,1 Millionen Menschen wegen des Konfliktes ihren Heimatort verlassen, 1,6 Millionen als Binnenflüchtlinge, 1,5 Millionen seien in Nachbarländer geflohen. Ein großes Problem im Osten des Landes sei der beschränkte Zugang für humanitäre Hilfslieferungen, zudem nehme die Gefahr durch Minen in der sogenannten Pufferzone zu, sagte Roth.

Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Gebiete werden nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert, Russland wird vorgeworfen, diese Kräfte zu unterstützen. Die ukrainischen Streitkräfte und die Kräfte der Aufständischen stehen sich an einer sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.

Als „verheerend“ bezeichnete Roth die Menschenrechtslage auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim und verwies insbesondere auf die Lage der Krimtataren und jener Einwohner, die sich gegen die Eingliederung stellen. Ihre Situation sei stets Thema in den Gesprächen im Normandie-Format (Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland). Roth betonte, dass sich die Führung der Ukraine zum Schutz der Menschenrechte bekenne. Die schwerwiegendsten Vorwürfe für Menschenrechtsverletzungen würden jene Gebiete betreffen, die von Separatisten kontrolliert werden. Kritik an Kiew gebe es allerdings mit Blicke auf ein neues Bildungsgesetz, das die ukrainische Sprache als Unterrichtssprache ab Klassenstufe 5 verbindlich mache. Die Venedig-Kommission des Europarates habe insbesondere vor der Diskriminierung von sprachlichen Minderheiten, etwa der russischen oder ungarischen Minderheit, gewarnt.

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