Grüne wollen Ausschussöffentlichkeit
Berlin: (hib/STO) Die Ausschüsse des Bundestages sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig grundsätzlich öffentlich tagen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/965) zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments hervor. Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass von der seit 1969 geltenden Möglichkeit, Ausschusssitzungen im Einzelfall öffentlich durchzuführen, nur selten Gebrauch gemacht werde. Dies könne „aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des gesamten demokratischen Prozesses nicht hingenommen werden“.
Daher soll dem Antrag zufolge künftig grundsätzlich für die Beratungen der Ausschüsse der Öffentlichkeitsgrundsatz gelten. Öffentliche Sitzungen „sollen als Echtzeitübertragung (Livestream) im Internet übertragen werden“. Soweit bestimmte Geheimhaltungsbedürfnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner das Interesse an der öffentlichen Beratung überwiegen, soll der Ausschuss für den Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben die Öffentlichkeit ausschließen. Ferner sollen laut Vorlage „die Protokolle öffentlicher Sitzungen und die zugänglichen Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen sowie alle Ausschussdrucksachen und sonstigen Beratungsunterlagen, die keine Verschlusssachen im Sinne der Geheimschutzordnung sind“, öffentlich zugänglich gemacht werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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