FDP will Digital-Abschreibungen verbessern
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will die Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter verbessern. Davon erhofft sich die Fraktion einen steuerlichen Innovationsschub für die digitale Transformation von Unternehmen, heißt es in einem Antrag (19 959), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Unternehmen hätten erkannt, dass die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen Treiber von Innovation und Wachstum seien.
Die Bundesregierung solle sich daher gemeinsam mit den Ländern für eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften einsetzen, wird gefordert. Für digitale Innovationsgüter beziehungsweise für Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen, fordert die FDP-Fraktion eine einheitliche, maximale Nutzungsdauer von drei Jahren. Auch bei Aufwendungen zur Einführung betriebswirtschaftlicher Softwaresysteme und bei Anschaffung betrieblich genutzter Software soll eine einheitliche Nutzungsdauer von drei Jahren gelten. Außerdem soll die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auch auf digitale Innovationsgüter ausgeweitet werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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