Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Verbesserung der Entschädigungsregelung für die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung nach 1945 in beiden deutschen Staaten erreichen. Laut Antrag der Fraktion (19/985) soll der Bundestag beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, ergänzend zur bisherigen Entschädigung nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) umgehend einen Fonds einzurichten, wonach auch Personen, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben, eine angemessene Entschädigung erhalten können.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass es Entschädigung gemäß StrRehaHomG nur bei Verurteilung gebe. Daher müssten auch Menschen, die durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere durch Untersuchungshaft, in ähnlicher Weise geschädigt wurden, in die Entschädigungsregelungen einbezogen werden, auch wenn es am Ende zu keiner Verurteilung gekommen ist.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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