Ausgleich für DDR-Geschiedene
Berlin: (hib/CHE) Für die rentenrechtliche Situation der in der DDR geschiedenen Frauen muss eine Lösung gefunden werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/983). Im Gegensatz zu Frauen aus den westlichen Bundesländern können in der DDR geschiedene Frauen nicht von den Rentenanwartschaften ihres früheren Ehegatten profitieren. Dies betrifft auch Scheidungen in den östlichen Bundesländern bis 1992, da dort erst in jenem Jahr der Versorgungsausgleich nach westdeutschem Muster eingeführt wurde. Daraus würden sich „erhebliche soziale Härten“ insbesondere bei älteren, geschiedenen Frauen, die sich vorrangig um die Familie gekümmert haben, ergeben, argumentieren die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eine Regelung für diese Frauen zu finden.
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