+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

02.03.2018 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 121/2018

Zeugenvernehmung beginnt im Mai

Berlin: (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hintergründe des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz wird voraussichtlich Ende Mai in die öffentliche Zeugenvernehmung einsteigen. Dies beschloss das Gremium nach Angaben von Teilnehmern in seiner konstituierenden Sitzung am Donnerstagabend. In Anwesenheit von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der die Sitzung eröffnete, bestätigte der Ausschuss den Christdemokraten Armin Schuster als Vorsitzenden und wählte den SPD-Abgeordneten Mahmut Özdemir zu seinem Stellvertreter. Das Attentat des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche hatte am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen das Leben gekostet.

In ihrer nächsten Sitzung am 15. März wollen die Parlamentarier das Berliner Abgeordnetenhaus besuchen. Sie folgen einer Einladung des Untersuchungsausschusses, der sich dort seit Mitte Juli 2017 mit den Berliner Aspekten des Anschlags befasst, zu einem Meinungs- und Informationsaustausch. Für den 22. März ist eine nichtöffentliche Begegnung mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung Kurt Beck vorgesehen. Der Ausschuss will an einem noch ungenannten Termin auch mit Angehörigen der Opfer zusammenkommen. Die Unterredung wird ebenfalls nichtöffentlich stattfinden.

Als erste öffentliche Termine plant der Ausschuss für den 19. und 26. April sowie den 17. Mai drei Sachverständigenanhörungen. Dabei soll es um die deutsche Sicherheitsarchitektur, den radikalislamischen Terrorismus sowie das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht gehen. Beschlossen wurden in der konstituierenden Sitzung überdies 93 inhaltliche Beweisanträge zur Beiziehung von Akten von Union, SPD und FDP. Weitere 16 Beweisanträge von FDP, Linken und Grünen sollen in zwei Wochen auf die Tagesordnung kommen.

Die Linke Martina Renner kritisierte die Haltung der Union, die gemeinsame Anträge nicht nur mit der AfD, sondern auch mit ihrer Fraktion ausgeschlossen habe. Dagegen wies der Ausschussvorsitzende Schuster darauf hin, dass die Union Ende vergangenen Jahres zunächst für gemeinsame Initiativen aller Fraktionen bei der Aufklärung des Anschlags geworben habe, allerdings einschließlich der AfD. Dies habe die Linke aber damals abgelehnt. In der Ausschussarbeit werde der Streit aber keine Rolle spielen: „Ich werde Wege finden als Vorsitzender, dass wir immer ein großes Einvernehmen haben“, sagte Schuster.

Der Grüne Konstantin von Notz wies darauf hin, dass der Ausschuss im Unterschied zu den vergleichbaren Gremien, die bisher in Nordrhein-Westfalen und Berlin tätig sind, das Privileg habe, Akten von Bundesbehörden beiziehen zu können. Nach wie vor sei eine Reihe von Fragen offen, sagte von Notz: „Das große Mysterium ist, wie der Top-Gefährder von allen ausgerechnet den schlimmsten salafistischen Anschlag begehen und sich wie unter einer Käseglocke bewegen konnte.“

Marginalspalte