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05.03.2018 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 123/2018

FDP will Solidaritätszuschlag abschaffen

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag aufheben lassen. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (19/1038). Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses „finanzielle Opfer“ sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. „Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“, begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da er als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe.

Das Gesetz zur Aufhebung des Solidaritätszuschlages diene zudem der Entlastung der Bürger, „die dringend notwendig und angesichts erheblicher Steuermehreinnahmen sowie eines zu erwartenden positiven Konjunktureffektes auch finanzierbar ist“, schreibt die FDP-Fraktion. Die Haushaltsauswirkungen werden für 2020 auf 20 Milliarden Euro und für 2021 auf 20,9 Milliarden Euro beziffert.

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