Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren
Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt beziehungsweise Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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