Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren
Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/852(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt beziehungsweise Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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