Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rehabilitierungsbescheinigungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen (StrRehaHomG) beantragt wurden. Entsprechende Zahlen könnten allenfalls von den Landesjustizverwaltungen erlangt werden, schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Antwort der Bundesregierung (19/950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 seien bis Februar 2018 insgesamt 81 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Davon seien 54 positiv und 3 negativ beschieden worden. Die bislang ausgezahlten Entschädigungen summierten sich auf 254.500 Euro. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verkenne nicht, dass ein Betroffener durch Untersuchungshaft seiner Freiheit ebenso beraubt worden sei wie durch Strafhaft, was ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt habe. Die im Gesetz vorgesehene Entschädigung knüpfe indessen alleine an die Beseitigung des Strafmakels von strafgerichtlichen Verurteilungen an. Vor diesem Hintergrund sei ergänzend zu der im Gesetz vorgesehenen Individualentschädigung als Form der Kollektiventschädigung die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld über eine institutionelle Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro jährlich aus dem Haushalt des BMJV langfristig gestärkt worden.
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