Bewertung von Niedrigstenergie-Gebäuden
Berlin: (hib/PEZ) Um Gebäude mit Niedrigstenergie-Standard dreht sich eine Antwort der Bundesregierung (19/917) auf eine Kleine Anfrage (19/689) der Fraktion Die Grünen. Letztere hatten konkret nach der Umsetzung von EU-Vorgaben auf Bundesebene gefragt; indes verweist die Bundesregierung darauf, dass Novellen auch das Energieeinsparrecht betreffend nach der Bildung einer neuen Bundesregierung angegangen würden. Dies gelte etwa auch beim Abgleich von Bewertungen zum Energiebedarf von Niedrigstenergie-Gebäudestandards. Weiter reichende Ziele des Klimaschutzplans 2050 und ihr Umsetzungsstand würden im Klimaschutzbericht 2017 thematisiert, erklärt die Bundesregierung weiter.
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