Kosten von Reserve-Kraftwerken
Wirtschaft und Energie/Antwort - 08.03.2018 (hib 132/2018)
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat bislang keinen Gebrauch von Braunkohlekraftwerken gemacht, die als Sicherheitsreserve für die Stromversorgung bereitstehen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen (19/686) hervor. Bei den Anlagen handelt es sich um Kraftwerke, die vorläufig stillgelegt sind, bei Bedarf allerdings wieder angeworfen werden können. Nach vier Jahren sollen sie endgültig stillgelegt werden.
Derzeit würden durch die Betreiber TenneT und Amprion Abschläge ausgezahlt, vorgesehen seien insgesamt 149 Millionen Euro im laufenden Jahr, erklärt die Bundesregierung weiter. Wenn die endgültige Vergütung feststehe, müssten Kraftwerksbetreiber etwaige Überzahlungen zurücküberweisen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Kosten der Sicherheitsbereitschaft und der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in keinem Zusammenhang stünden.
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