Rund 64.000 Übernahmeersuchen 2017
Berlin: (hib/PK) 2017 sind in Deutschland insgesamt 198.317 Asylerstanträge registriert worden. In 64.267 Fällen kam es zu einem sogenannten Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung, wie aus der Antwort (19/921) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/694) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Das entspricht einem Anteil von 32,4 Prozent.
Gemäß der Dublin-III-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen, wo sie erstmals die Europäische Union betreten haben. Zeigt sich, dass ein Asylantrag in einem anderen EU-Staat bearbeitet werden muss, wird ein Übernahmeersuchen an diesen Staat gerichtet.
Die 2017 von Übernahmeersuchen am stärksten betroffenen Herkunftsländer der Flüchtlinge waren den Angaben zufolge Irak mit 10,7 Prozent, Syrien (9,5), Afghanistan (7,4), Nigeria (7,1) und Somalia (5,6). Die von dem Verfahren am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten waren Italien mit 35,3 Prozent, Frankreich (6,9), Ungarn (5,1), Schweden (5,1) und Polen (5,1).
In 15.144 Fällen lehnten die betroffenen EU-Mitgliedstaaten das Übernahmeersuchen ab, in 46.873 Fällen stimmten sie zu.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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