Ausweitung des Irak-Mandates
Berlin: (hib/AW) Zu den Rechten und Pflichten eine geschäftsführenden Bundesregierung gehört nach Artikel 69 Absatz 3 des Grundgesetzes auch die Planung für eine Verlängerung auslaufender Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Diese Ansicht vertritt die Regierung in ihrer Antwort (19/1087(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur geplanten Ausweitung des Irak-Einsatzes der Bundeswehr (19/784(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Regierung verweist zudem darauf, dass die Entscheidung über das Mandat beim Bundestag liegt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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