Straffreiheit bei Fahren ohne Fahrschein
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 12.03.2018 (hib 142/2018)
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1115) vorgelegt, nach dem das Fahren ohne Fahrschein keine Straftat mehr sein soll. Er sieht vor, in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches die Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative zu streichen und das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr mit dem Strafrecht zu sanktionieren. Der bisherige Zustand sei ungerecht, heißt es in dem Entwurf. Als Alternative nennen die Abgeordneten die Herabstufung des „Schwarzfahrens“ zu einer Ordnungswidrigkeit, was aber unnötig erscheine. Eine Prognose der genauen Kosten beziehungsweise der Ersparnis könne nicht aufgestellt werden, aber durch die Entlastung von Justiz und Gerichten würden die öffentlichen Haushalte voraussichtlich nicht unerheblich entlastet.
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