„Kein Kausalzusammenhang“
Berlin: (hib/JOH) Ob der Anstieg von terrorverdächtigen Flüchtlingen und Migranten in den vergangenen Jahren auf die „Migrationskrise 2015“ (AfD) zurückzuführen ist, kann nach Angaben der Bundesregierung nicht klar beantwortet werden. Wie sie in einer Antwort (19/1059) auf eine erneute Kleine Anfrage (19/783) der AfD-Fraktion zum Thema ausführt, ermöglichten die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof elektronisch erfassten Daten zu jeweils eingeleiteten Ermittlungsverfahren„keine Differenzierung ausländischer Staatsangehöriger nach ihrem jeweiligen ausländerrechtlichen Status“. Deshalb sei auf Grundlage dieser Daten die „erbetene Bejahung oder Verneinung eines Kausalzusammenhangs nicht möglich“.
Bereits im Dezember 2017 hatte die AfD-Fraktion sich mittels einer Kleinen Anfrage (19/195) nach „terrorverdächtigen nichtdeutschen Staatsangehörigen und Flüchtlingen“ erkundigt. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort (19/328) darauf hingewiesen, dass für die Beantwortung lediglich Angaben zur Staatsangehörigkeit der Beschuldigten zur Verfügung stünden.
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