ElektroStoffV soll aktualisiert werden
Berlin: (hib/SCR) Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) soll geändert werden, um diverse EU-Vorgaben umzusetzen. Zudem soll die Anzeige- und Erlaubnisverordnung an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (19/900) vor. Eine Zustimmung des Bundestages ist nach Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz herbeizuführen.
Änderungsbedarf an der ElektroStoffV besteht unter anderem durch die EU-Richtlinie 2017/2102, mit der EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) geändert wird. Laut Begründung sollen damit insbesondere Sekundärmarkttätigkeiten für Elektro- und Elektronikgeräte erleichtert werden.
Zudem sehen drei delegierte EU-Richtlinien (2017/1009, 2017/1010, 2017/1011) Änderungen im Anhang III der RoHS-Richtlinie vor. Mit den delegierten Richtlinien werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke aktualisiert und Übergangsfristen zur Umsetzung der Stoffbeschränkungen festgelegt. Die Ausnahmen betreffen in diesem Fall Blei und Cadmium.
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