Standorte der Bundesbehörden
Inneres/Antwort - 14.03.2018 (hib 148/2018)
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Verlegungen von Bundesbehörden in die neuen Bundesländer. Dies geht aus ihrer Antwort (19/1108) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/781) hervor, in der die Regierung über die Standorte der Bundesbehörden berichtet. Unter Bundesbehörden werden dabei das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden. Angaben zum Bundesnachrichtendienst, zum Bundesamt für Verfassungsschutz, zum Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und zur Bundespolizei werden dem Bundestag laut Vorlage gesondert übermittelt.
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