Aktualisierung der ElektroStoffV
Berlin: (hib/scr) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben am Mittwoch den Weg für eine Anpassung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) an neue EU-Vorgaben freigemacht. Dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (19/900) stimmten Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke zu. Die Vertreter der AfD-Fraktionen stimmten gegen den Entwurf, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.
Änderungsbedarf an der ElektroStoffV besteht unter anderem durch die EU-Richtlinie 2017/2102, mit der EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) geändert wird. Laut Begründung sollen damit insbesondere Sekundärmarkttätigkeiten für Elektro- und Elektronikgeräte erleichtert werden. Zudem sehen drei delegierte EU-Richtlinien (2017/1009, 2017/1010, 2017/1011) Änderungen im Anhang III der RoHS-Richtlinie vor. Mit den delegierten Richtlinien werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke aktualisiert und Übergangsfristen zur Umsetzung der Stoffbeschränkungen festgelegt. Die Ausnahmen betreffen in diesem Fall Blei und Cadmium. Zudem soll die Anzeige- und Erlaubnisverordnung an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden.
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