AfD: Gesetze zum Patentgericht aufheben
Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/1180) zur Aufhebung von zwei Gesetzen eingebracht, mit denen die Ratifikation des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) vorgenommen werden soll. Durch dieses Übereinkommen werde Artikel 92 des Grundgesetzes durchbrochen, heißt es in dem Antrag, da die Gerichtsbarkeit von Bund und Ländern für den Bereich der europäischen Patente aufgehoben und auf das Einheitliche Patentgericht übertragen würden. Die beiden Gesetze seien verfassungswidrig, da sie der Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder von Bundestag und Bundesrat bedurft hätten. Dies sei mit 35 Abgeordneten nicht der Fall gewesen, als sie im Bundestag am 10. März 2017 beschlossen wurden. Der Bundesrat hat den Gesetzen, die noch nicht verkündet worden sind, am 31. März 2017 zugestimmt. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein einheitliches Patentgericht (18/11137) und des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (18/8827) vorzulegen und vorab das Bundesverfassungsgericht hierüber in Kenntnis zu setzen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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