Ermittlungen gegen Irans Ex-Justizchef
Berlin: (hib/AHE) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat am 5. Januar 2018, durch das Landeskriminalamt Niedersachsen und durch eine Strafanzeige Kenntnis vom Aufenthalt des ehemaligen iranischen Justizchefs Mahmud Haschemi Shahroudis in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Am selben Tag habe der GBA Vorermittlungen eingeleitet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1048) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/761). Das für die Fachaufsicht über den GBA zuständige Referat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz seien ebenfalls am selben Tag fernmündlich über die Strafanzeige, den Sachverhalt und die Einleitung von Vorermittlungen unterrichtet worden.
Gegen Shahroudi, der für unzählige Todesurteile insbesondere gegen Minderjährige verantwortlich sein soll, liegen laut Fragestellern mehrere Strafanzeigen vor. „Grund für die Visumsvergabe an Herrn Sharoudi war die Ermöglichung einer wegen seiner schweren Erkrankung dringend erforderlichen medizinischen Behandlung in Deutschland“, schreibt die Bundesregierung. Da die zur Erteilung des Visums erforderlichen Abfragen des Schengener Informationssystems und des Visainformationssystems ergebnislos verlaufen gewesen seien, habe für die handelnden Stellen kein Anlass bestanden, den GBA zu befassen.
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