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14.03.2018 Finanzen — Antrag — hib 156/2018

AfD will Solidaritätszuschlag abschaffen

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion der AfD fordert die „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Begründet wird dies in einem Antrag (19/1179) mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Die Verfassungswidrigkeit sieht die AfD-Fraktion unter anderem darin, dass im Ausland erzielte Einkünfte in geringerem Maße durch den Solidaritätszuschlag belastet werden als inländische. Dies stelle einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Nach Angaben der AfD-Fraktion werden im Ausland gezahlte Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet. Die hierdurch ermäßigte Einkommen- und Körperschaftsteuer bilde die Grundlage für die Berechnung des Solidaritätszuschlags. Diese Ungleichbehandlung der Besteuerung von ausländischen und inländischen Einkünften habe der Bundesrechnungshof bereits 2008 (16/11000) festgestellt und als Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bewertet. Die Regierung habe dies gegenüber dem Rechnungshof eingeräumt und eine Prüfung in Aussicht gestellt. „Diese ministerielle Prüfung dauert offensichtlich - auch nach fast zehn Jahren - immer noch an“, kritisiert die AfD-Fraktion.

Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen, argumentiert die AfD-Fraktion. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben. „Der Solidaritätszuschlag darf als Ergänzungsabgabe allein zur Deckung (vorübergehender) Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden, weil sich die Ergänzungsabgabe im Vergleich zu den sonstigen Steuern, die in der Finanzverfassung aufgezählt sind, wie die seltene Ausnahme zur Regel verhält“, heißt es. Zwar müsse die Ergänzungsabgabe nicht von vorneherein befristet erhoben werden, „jedoch verbietet der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte, eine immerwährende Erhebung dieser Steuer“, begründet die Fraktion ihren Vorstoß.

Weiter heißt es in dem Antrag: „Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des ,ungleichen Dauer-Solis' zu beenden. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte werden durch das Solidaritätszuschlagsgesetz diskriminiert.“ Dies sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Tragfähige Rechtfertigungsgründe für diese Ungleichbehandlung gebe es nicht. Außerdem sei die Entlastung der Steuerzahler angezeigt. Die Mindereinnahmen könnten durch Haushaltsüberschüsse mehr als kompensiert werden.

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