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16.03.2018 Inneres — Antwort — hib 163/2018

Polizeiliche Gewalttäterdateien

Berlin: (hib/STO) Die Dateien „Gewalttäter Rechts“, „Gewalttäter Links“ und „Gewalttäter Politisch motivierte Kriminalität - Ausländische Ideologie“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1148) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Polizeilichen Staatsschutzdateien“ (19/691). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die Datei „Gewalttäter Rechts“ beziehungsweise „Gewalttäter Links“ eine Datei nach Maßgabe des Paragrafen 11 Absatz 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes, auf die neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, sowie die mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betrauten Behörden der Zollverwaltung und das Zollkriminalamt zugreifen. In den Dateien „Gewalttäter Rechts/Links“ werden laut Vorlage „Personen gespeichert, die Gewaltstraftaten begangen haben oder bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zukünftig Gewaltstraftaten begehen werden“ und zudem dem Bereich der politisch rechts beziehungsweise politisch links motivierten Kriminalität zugeordnet werden.

Auch bei der Datei „Gewalttäter Politisch motivierte Kriminalität - Ausländische Ideologie“ handelt es sich den Angaben zufolge um eine Datei nach Maßgabe des Paragrafen 11 Absatz 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes. Auf diese können laut Bundesregierung neben dem BKA auch die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei sowie die Polizei beim Deutschen Bundestag zugreifen. In ihr werden Personen gespeichert, die Gewaltstraftaten begangen haben oder bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zukünftig Gewaltstraftaten begehen werden und zudem dem Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität - Ausländische Ideologie“ zugeordnet werden, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.

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