Überarbeitung der Luftsicherheitsgebühren
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung überarbeitet zurzeit die Luftsicherheitsgebührenverordnung und beabsichtigt „ein zügiges Inkrafttreten“. Dies geht aus ihrer Antwort (19/1151) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/864) hervor. Danach liegt der Überarbeitung der gesetzliche Grundsatz der Gebührenbemessung, das Kostendeckungsprinzip, zu Grunde. Dadurch werde gewährleistet, dass „die Kosten, die durch öffentliche Leistungen entstehen, dem jeweiligen Gebührenschuldner und nicht der Allgemeinheit zur Last fallen“. Die gebührenpflichtigen Leistungen nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung würden entsprechend der europäischen und nationalen Gesetzeslage angepasst.
Die Kosten, die durch die gebührenpflichtigen Leistungen entstehen, hingen von den jeweiligen Aufwänden ab und ließen sich nicht im Voraus betragsmäßig konkretisieren, heißt es in der Antwort weiter. Danach steht zu erwarten, „dass der seit mindestens 2002 unveränderte Rahmen der Luftsicherheitsgebühr angepasst werden muss, da bereits heute an einigen Flughäfen die Kostendeckung infolge der bestehenden Obergrenze von zehn Euro nicht gewährleistet ist“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)