Standorte von Bundeseinrichtungen
Berlin: (hib/STO) Über die „Aufteilung von Bundeseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1155) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/882). Unter Bundeseinrichtungen werden dabei das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt einschließlich ihrer unmittelbaren Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden. Angaben zum Bundesnachrichtendienst, zum Bundesamt für Verfassungsschutz, zum Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und zur Bundespolizei werden dem Bundestag laut Vorlage gesondert übermittelt.
In ihrer Antwort listet die Bundesregierung auch auf, welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen und welche europäischen Einrichtungen sich nach ihren Standorten in den einzelnen Bundesländern befinden.
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