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21.03.2018 Inneres — Ausschuss — hib 172/2018

AfD-Antrag zu Syrien abgelehnt

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Vorstoß für ein Rückkehrabkommen für Syrer gescheitert. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/48) ab.

Der Vorlage zufolge soll die Bundesregierung „unverzüglich mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückkehrabkommen“ für die Syrer eintreten, die als Schutzsuchende in Deutschland aufgenommen worden sind. Dieses Abkommen solle sicherstellen, dass Rückkehrer „unbeschadet wieder nach Syrien einreisen können und in die Gebiete aufgenommen werden, die befriedet sind“ und dass ihre humanitäre Versorgung sichergestellt ist. schreibt die Fraktion in dem Antrag.

Danach soll mit dem Abkommen zudem sichergestellt werden, „dass zur Förderung der Rückkehrbereitschaft Anreize in Form von Start- und Aufbauhilfen für freiwillige Rückkehrer gewährt werden“, die Rückreise „sicher und kostenfrei ist“ und die Rückkehrer „wegen ihres Aufenthalts in Deutschland und eventuell gegen die Regierung gerichteter Aktivitäten vor und während ihrer Flucht, beziehungsweise wegen Straftaten gegen die Pflicht zum Militärdienst nicht verfolgt werden und dass die syrische Regierung eine entsprechende Amnestieregelung erlässt“. Ferner soll das Abkommen dem Antrag zufolge dafür sorgen, „ dass ein wirksamer Überprüfungsmechanismus geschaffen wird, der sicherstellt, dass die syrischen Zusicherungen eingehalten werden und durch die Bundesrepublik Deutschland oder die UN überprüft werden können“.

Im Ausschuss führte die AfD-Fraktion aus, dass die jüngsten Kampfhandlungen mit zivilen Todesopfern an „einigen wenigen“ Brennpunkten in Syrien den Antrag nicht beeinträchtigten. In weiten Teilen des Landes habe sich die Sicherheitslage verbessert. Auch gehe es der Fraktion zunächst nur um einen Verhandlungsprozess und nicht um Sofortmaßnahmen oder Zwangsabschiebungen.

Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, dass sich die Situation in Syrien in den vergangenen Monaten nochmals verschlechtert habe. Auch stelle sich die Frage, mit wem Verhandlungen geführt werden sollten. Der syrische Präsident Assad sei mit Sicherheit kein verlässlicher Vertragspartner. Es sei „zynisch“, mit dessen Regime einen Vertrag anstreben zu wollen.

Die SPD-Fraktion verwies ebenfalls darauf, dass sich die Sicherheitslage und die humanitäre Situation in Syrien weiter verschlechtert habe und das Sterben dort weitergehe. In dieses Land könne man niemanden zurückschicken. Der Antrag zeige, dass die AfD niemandem helfen wolle.

Die FDP-Fraktion kritisierte, der Antrag der AfD sei von von einer selektiven Wahrnehmung der Realität durchzogen sowie von Zynismus. Mit einem Regime wie dem des syrischen Präsidenten sei keine verlässliche Vereinbarung möglich.

Auch die Fraktion Die Linke attestierte der AfD Zynismus und warf ihr vor, in dem Antrag mit falschen Informationen zu arbeiten. Sie verwies zugleich darauf, dass es auch nach Angaben des Hohen UN-Flüchtlingskommissar (UNHCR) in Syrien keine Gebiete gebe, in die man Menschen zurückbringen könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, dass Assad unter anderem im Verdacht stehe, Giftgas eingesetzt zu haben. Dass Menschen freiwillig nach Syrien zurück wollten, hänge damit zusammen, dass sie keine Perspektive hätten, in Deutschland mit ihrer Familie in Sicherheit leben zu können. Mit ihrem Antrag verrate die AfD zudem die deutsche Außenpolitik.

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