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21.03.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 175/2018

Rechtsausschuss mit neuem Vize

Berlin: (hib/MWO) Der Rechtsausschuss hat einen neuen Stellvertretenden Vorsitzenden. Das Gremium bestimmte am Mittwoch auf seiner 5. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) einstimmig den CDU-Abgeordneten Heribert Hirte zum Nachfolger von Hendrik Hoppenstedt (CDU), der als Staatsminister ins Kanzleramt wechselte.

Nach einer kontroversen Diskussion über den Antrag zu einer öffentlichen Anhörung zu den Gesetzwürfen von FDP (19/820), Die Linke (19/93) und Bündnis 90/Die Grünen (19/630) zur Änderung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschloss der Ausschuss grundsätzlich, eine solche Anhörung durchzuführen. Der Antrag der Oppositionsparteien, einen Termin für die Anhörung festzulegen, scheiterte an der Koalitionsmehrheit. Dagegen setzten sich CDU/CSU und SPD mit ihrem Antrag durch, die Zahl der einzuladenden Sachverständigen grundsätzlich auf neun zu erhöhen. Davon sollen drei von der Unionsfraktion, zwei von der SPD und jeweils einer von den anderen Fraktionen benannt werden. CDU/CDU und SPD machten in der Diskussion deutlich, dass man mit einer Terminfestlegung einer Entscheidung der Bundesregierung nicht vorgreifen dürfe, während die Oppositionsvertreter geltend machten, dass eine Anhörung neue Erkenntnisse für einen möglichen Gesetzentwurf liefern könnte.

Ferner beschloss der Ausschuss eine öffentlichen Anhörung zum Komplex Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit dem von der FDP vorgelegten Entwurf eines Bürgerrechtsstärkungs-Gesetzes (19/204). Der ebenfalls für die Anhörung vorgesehene Themenkomplex Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde zurückgestellt.

Der Ausschuss diskutierte den EU-Entwurf für eine Harmonisierung des Insolvenzrechts (KOM(2016)723) und nahm einen Bericht der Bundesregierung zu den möglichen Folgen des Brexits für den Rechtsverkehr zwischen der EU und Großbritannien entgegen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), sagte, die britische Positionierung liege nicht immer im gewünschten Detail vor, es werde im Rahmen der Verhandlungen mit der EU aber sichergestellt, dass man „nicht ins offene Messer laufe“.

Zum Abschluss der Sitzung kritisierten mehrere Abgeordnete den Ausschussvorsitzenden. Brandner habe in einer Rede auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender explizit die politischen Vorstellungen der AfD dargestellt, was mit dem Neutralitätsgebot in dieser Funktion nicht zu vereinbaren sei. Brandner akzeptierte die Kritik.

Auf seiner 4. Sitzung am Vortag hatte das Gremium fünf Anträge der Bundesregierung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in mehreren Krisenregionen dem Auswärtigen Ausschuss zur Annahme empfohlen (19/1093), (19/1094), (19/1095), (19/1096), (19/1079).

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