12.000 Anträge auf medizinisches Cannabis
Berlin: (hib/PK) Nur gut jeder zweite Antrag von Patienten auf Versorgung mit medizinischem Cannabis ist im Herbst 2017 von den Krankenkassen auch genehmigt worden. Das geht aus der Antwort (19/1230) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1051) der Fraktion Die Linke hervor.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat den Angaben zufolge Ende September 2017 einen Bericht zur Versorgungslage mit Cannabisarzneimitteln an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Demnach sei zum damaligen Zeitpunkt von rund 12.000 Anträgen auf Versorgung mit Cannabismedizin auszugehen. Davon seien rund 6.800 Anträge genehmigt worden.
Bei der Genehmigungsquote von 57 Prozent sei aber zu berücksichtigen, „dass durch die Möglichkeit der erneuten Antragstellung nach erstmaliger Ablehnung ein Teil der Genehmigungen als Genehmigung gleich zweier Anträge zu werten ist“. Die überwiegende Zahl der Anträge beziehe sich auf Schmerztherapien.
Der Bundestag hatte im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10902) beschlossen, der die Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht. Demnach können schwer kranke Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden. Ärzte müssen die Therapie verschreiben, die Krankenkassen müssen sie genehmigen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind seit September 2017 elf Anträge auf Erteilung einer Importerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken eingegangen. Sieben Anträge seien unvollständig und müssten nachgebessert werden, ein Antrag ruhe. In drei Fällen sei die Erlaubnis unbefristet erteilt worden. Solange der Bedarf durch eigenen Anbau nicht gedeckt werden kann, sind Importe vorgesehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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